PSA Prüfung

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird gemäß dem Grundsatz 312-906 überprüft. Die Prüfung umfasst eine sorgfältige Sicht- und Funktionskontrolle, um sicherzustellen, dass die Ausrüstung den Sicherheitsanforderungen entspricht. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein detailliertes Prüfprotokoll erstellt.


Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist jeder Unternehmer verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine PSA-Prüfung durchzuführen zu lassen, um die Sicherheit und Einsatzbereitschaft der Ausrüstung zu gewährleisten.